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Bei ebay verarscht worden...

Objektive / Blitze / Filter / Energieversorgung usw.

Moderator: ft-team

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Boris77
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Bei ebay verarscht worden...

Beitrag von Boris77 » Sa Mär 01, 2008 3:19 pm

Hallo zusammen,

habe mir bei ebay für 350€ ein Canon 100er Macro ersteigert mit USM und als gebrauchtware deklariert. Ich hole es bei der Post ab, war ne Nachnamesendung und was ist: Kein USM, kein Frontdeckel und das beste: keine Funktion.
Bin so am kotzen, dass ich Depp das Ding hab. Hat jemand eine Idee was man machen kann. Ist bei ebay nur raus, dass der Verkäufer in Tschechien lebt, bisher aber nur gute Bewertungen.
Kann man die Auszahlung bei der Post blockieren?
Oder, wie ich denke dass es ein Nepp war, das Objektiv versuchen richten zu lassen, was kostet das dann...?
Bitte: es braucht mir keine zu bestätigen, dass ich naiv und dämlich bin, das weiß ich selber. Leider bin ich einer, der keinem was böses unterstellt und bislang gut damit gefahren.

Danke und Grüße

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WolfgangS
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Beitrag von WolfgangS » Sa Mär 01, 2008 3:36 pm

Ich habe bisher keine negativen Erfahrungen bei EBay gemacht, aber es ist eben immer ein gewisses Risiko dabei.
Sinnvoll ist es durchausm auch wenn es Extragebühren kostet,, ab einem gewissen Preislevel den Treuhandservice zu nutzen

KaoTai

Beitrag von KaoTai » Sa Mär 01, 2008 3:42 pm

Zurück in die Bucht ? :evil:

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unixbook
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Beitrag von unixbook » Sa Mär 01, 2008 4:36 pm

Zurück in die Bucht ?
Hoffentlich nicht dein Ernst!

Isis1958

Beitrag von Isis1958 » Mi Mär 05, 2008 7:03 am

Hast du schon Kontakt mit dem Dealer aufgenommen?

Wenn da keine Reaktion kommt, Verstoß bei Ebay melden.

Ich drücke dir die Daumen, daß sich alles zum Guten regelt.

xtorsten
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Beitrag von xtorsten » Di Mär 11, 2008 7:02 pm

was tun?

ich würde zuerst mit dem Verkäufer Kontakt aufnehmen; freundlich aber bestimmt auf die Mängel bzw. die falsche Beschreibung hinweisen und Rückerstattung des Geldes fordern.

Zwar sieht ein Privatverkauf keine Gewährleistung oder dergleichen vor, jedoch handelt es sich eindeutig um eine falsche Produktbeschreibung.

Wie das rechtlich genau aussieht, kann ich Dir nicht sagen, aber ich glaube kaum, dass Du da kein Recht bekommen würdest.
Eine andere Sache ist wie belangen (klagen?) und nach welchem Recht dann gerichtet wird.

Ich hatte mal einen Verstärker bei ebay gekauft, der als funktionierend verkauft wurde und dann defekt bei mir ankam. Ich habe den dann nach Absprache mit dem Verkäufer wieder zurück geschickt.
Vielleicht läuft es bei Dir ja auch gut.

Auf jeden Fall hast Du ein Recht darauf, das zu bekommen, was in der Beschreibung steht, also erst einmal ruhig darauf bestehen und nicht mit so einer Zumutung abfinden.

Hat er es denn als funktionsfähig verkauft oder nix dazu gesagt?


Wenn keine Reaktion kommt, dann eben mit Druck (Frist setzen, ebay melden, Anwalt drohen, etc. - eben das volle Programm, auch wenn es nervt).

Viele Grüße und viel Glück,
torsten

hazel25
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Beitrag von hazel25 » Mi Mär 12, 2008 11:12 pm

Îch würde auch, wenn das Objektiv falsch deklariert worden ist, es bei eBay melden. Das klarer betrug und eBay wird sich dann auch einschalten.

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fibbo
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Re: Bei ebay verarscht worden...

Beitrag von fibbo » Mi Apr 02, 2008 6:13 pm

Boris77 hat geschrieben:Hallo zusammen,

habe mir bei ebay für 350€ ein Canon 100er Macro ersteigert mit USM und als gebrauchtware deklariert. Ich hole es bei der Post ab, war ne Nachnamesendung und was ist: Kein USM, kein Frontdeckel und das beste: keine Funktion.

sämtliche Korrepondenz sichern, Artikel-Seite abspeichern, von Ebay herausgabe der Daten verlangen, zur Anzeige wegen Verdacht auf Betrug bringen! Keine Verzögerung, Anzeige kann man bei Einigung zurücknehmen.
Ich selber wurde vor 13 Monaten um 750 Euro gelinkt, und hab das zu spät angezeigt. Der Verkäufer ist nicht mehr aufzufinden.

fibbo

Benny
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Re: Bei ebay verarscht worden...

Beitrag von Benny » Do Apr 10, 2008 4:44 pm

fibbo hat geschrieben:
Boris77 hat geschrieben:Hallo zusammen,

habe mir bei ebay für 350€ ein Canon 100er Macro ersteigert mit USM und als gebrauchtware deklariert. Ich hole es bei der Post ab, war ne Nachnamesendung und was ist: Kein USM, kein Frontdeckel und das beste: keine Funktion.

sämtliche Korrepondenz sichern, Artikel-Seite abspeichern, von Ebay herausgabe der Daten verlangen, zur Anzeige wegen Verdacht auf Betrug bringen! Keine Verzögerung, Anzeige kann man bei Einigung zurücknehmen.
Ich selber wurde vor 13 Monaten um 750 Euro gelinkt, und hab das zu spät angezeigt. Der Verkäufer ist nicht mehr aufzufinden.

fibbo
Ja,ja - kenne ich. Alles machen was fibbo geschrieben hat + ebay Käuferschutz schon mal informieren. Das ist ganz wichtig, wenn man die zu spät einschaltet, gibt's nichts mehr. Das Problem beim Käuferschutz ist, dass man die Forderungen quasi an ebay abtritt und damit den Streitwert zwangsläufig soweit reduziert, dass bei einer Zivilklage nicht mehr viel übrig bleibt, worum zu streiten wäre... Nach meiner eigenen Erfahrung reagiert die Staatsanwaltschaft auf eine Betrugsanzeige regelmäßig nur mit einem Fornschreiben, dass an einer Strafverfolgung kein öffentliches Interesse bestünde.

Ich habe einiges an Geld bei ebay verloren, auch mal einen Zivilprozess gegen einen betrügerischen Verkäufer gewonnen - aber Geld habe ich trotz "Titel" nie bekommen… Deshalb mein Rat:
erst Mal eine Einigung mit dem Verkäufer suchen. Die kann eigentlich nur in Rücknahme und Kaufpreiserstattung bestehen. Im Zweifel verzichte auch aufs Porto.
Geht das nicht, dann ebay Käuferschutz in Anspruch nehmen, die erstatten wenigstens ein bisschen. Besser der Spatz in der Hand…
Drittens, die Angelegenheit als Erfahrung abbuchen...

Ich habe kürzlich ein schönes Großformatobjektiv erstanden und beim Auspacken gesehen, dass der gesamte Verschluss nur aus der leeren Blechhülle bestand und das Innenleben komplett fehlt. Die Fotos waren "natürlich" so aufgenommen, dass das nicht zu sehen war und die Beschreibung war so kurz, dass man über den Zustand der Optik nicht viel erfahren konnte. Leider hat das Objektiv eine so ungewöhnlich (Riesen) Größe, dass man keinen normalen Verschluss ersatzweise einbauen kann. Verkäufer reagiert natürlich nicht und das von mir hinterlassene Negativ-Feedback wird auch ncihts ändern - also, abbuchen…

Gruß und Mitgefühl,
Benny
…schreibt Klartext

Fotografie seit ca. 30 Jahren: Kleinbild/digital mit Pentax, MF mit Mamiya, Großformat; SW/Color-Labor, Digitale Dunkelkammer

guterrat
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Beitrag von guterrat » So Aug 10, 2008 5:38 pm

Hallo,
zu dem derzeitigen Problem kann ich keine tolle Antwort geben.

Aber ich ersteigere auch schon mal etwas bei Ebay, nur nie von jemanden, der im Ausland sitzt. Ich kaufe nur bei ausgewiesenen deutsch Händlern oder Privatpersonen aus einem Umkreis von 200 km, die ich auch besuchen könnte.

Gruß
Jupp

Digijojo
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Beitrag von Digijojo » Fr Sep 26, 2008 7:12 pm

Wesentlich ist hier § 434 Abs. 1 Satz 1 BGB in dem es heißt: "Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat."
Wenn er also schreibt, daß das Objektiv einen USM Antrieb hat und dem nicht so ist, löst das allein schon die Sachmängelhaftung aus:
Ebay einschalten und Käuferschutz beantragen.
Gruß jojo
nö, eigentlich nicht.

Gast

Beitrag von Gast » Fr Sep 26, 2008 8:02 pm

1. Hat sich die Sache bestimmt nach knapp 7 Monaten erledigt.
2. Gibt es bei ebay keinen Käuferschutz mehr.

sonnige Grüße
Loonia

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Frenky9
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Beitrag von Frenky9 » Fr Sep 26, 2008 8:33 pm

Das 100er Makro kostet von Canon etwas über 400 Euro. Ein gebrauchtes für 350 Éuro bei dem bekannten Risiko? Die Logik erschließt sich mir nicht.
's Arscherl brummt, 's Herzl g'sund

Digijojo
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Beitrag von Digijojo » Sa Sep 27, 2008 12:33 am

>>2. Gibt es bei ebay keinen Käuferschutz mehr. <<

Hatte ich noch gar nicht mitgeschnitten, danke für den Hinweis...

Gruß jojo
nö, eigentlich nicht.

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fibbo
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Beitrag von fibbo » Sa Sep 27, 2008 2:24 am

DARKRACER hat geschrieben:(Link wurde entfernt) Oder verwechsle ich jetzt etwas?
Meine Ansicht der Sache: Echter Schutz anscheinend nur bei Paypal:

Der PayPal-Käuferschutz greift, wenn ein Verkäufer einen Artikel nicht oder erheblich von der Artikelbeschreibung abweichend liefern sollte.

Ohne das wird ebay wohl max. ne Sperre des Verkäufers vornehmen, aber das Geld werden die wohl nicht erstatten.

fibbo

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