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Geriffelte Oberfläche und einscannen??

Alles rund um die digitale Bearbeitung der Bilder am Computer. Bearbeitungsmethoden der Digitalfotografie.

Moderator: ft-team

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blubber
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Geriffelte Oberfläche und einscannen??

Beitrag von blubber » Di Jan 30, 2007 1:43 pm

Hallo Zusammen,
ich habe ein Problem: Wir haben schöne Fotos beim Fotografen machen lassen und wollten diese nun einscannen und günstiger entwickeln lassen. Die Oberfläche der Bilder ist allerdings so geriffelt...
Hat jemand von euch eine Idee wie ich das bearbeiten kann?
Vielen Dank
blubbers :(

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cjuhr
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Beitrag von cjuhr » Di Jan 30, 2007 2:07 pm

Das wirste nit richtig wegbekommen. Kannst doch sicher ne CD von den Fotos dort kaufen oder? :)
Canon EOS 350D + BG-E3
Tamron 28-300 mm 1:3.5-6.3 LD

Bess
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Beitrag von Bess » Mi Jan 31, 2007 9:06 am

Da es fast unmöglich ist, dieses zu tun, hat der Fotograf dieses Papier ausgewählt. Einscannen und woanders ausdrucken verstößt gegen das Urhebergesetz. Vor kurzem war schon mal ein Thema dazu.
Geh lieber zu dem Fotografen, er hat schließlich auch die ganze Arbeit gemacht und ihr seid doch glücklich mit den Bildern. Darum verdient er es jetzt die Nachbestellungen zu machen.
LG Bess

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Cano
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Beitrag von Cano » Mi Jan 31, 2007 9:22 am

Bess hat geschrieben:Einscannen und woanders ausdrucken verstößt gegen das Urhebergesetz.
Nein, das tut es gem. § 53 UrhG nicht.

(1) Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte Vorlage verwendet wird.

Gruß
Cano

Ahriman
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Beitrag von Ahriman » Mi Jan 31, 2007 12:24 pm

Ich würde es erst mal versuchen. Kommt nämlich sehr auf den Scanner und seine Software an. Mein alter Epson 1200 Photo kann es, der kann sogar einen Druckraster und daraus entstehendes Moirée beseitigen.
Auch Photoprogramme wie Photoshop haben da manchmal was, findet sich bei den Filtern.

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Beitrag von Bess » Do Feb 01, 2007 9:29 am

@ cano

In sofern hast du recht, dieses gilt aber nur, wenn der Fotograf in seinen AGB´s dieses nicht ausgeschlossen hat, welches laut §60 UrhG möglich ist. In den AGB´s der meisten Fotografen wird dieses jedoch ausgeschlossen sein.

Ich möchte hier jetzt aber auch keine Riesendiskussion etc anzetteln.

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Cano
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Beitrag von Cano » Do Feb 01, 2007 10:15 am

Bess hat geschrieben: In sofern hast du recht, dieses gilt aber nur, wenn der Fotograf in seinen AGB´s dieses nicht ausgeschlossen hat, welches laut §60 UrhG möglich ist.
§ 60 UrhG beschäftigt sich nicht mit AGB oder mit der Ausschlußmöglichkeit des Urhebers, sondern beinhaltet gegenüber § 53 UrhG sogar noch eine Rechtserweiterung des Bestellers. Nach § 60 darf der Besteller des Bildnisss dieses nämlich nicht nur vervielfältigen, sondern auch noch verbreiten, sofern dies unentgeltlich und nicht zu gewerblichen Zwecken geschieht. Ich kann demnach mein von einem Fotografen gemachtes Hochzeitsfoto vervielfältigen und meine ganze Verwandtschaft und Bekanntschaft mit einem Exemplar beglücken.
Ich möchte hier jetzt aber auch keine Riesendiskussion etc anzetteln.
Möchte ich auch nicht. Ich möchte aber auch nicht, daß unzutreffende Aussagen hier unkorrigiert stehen bleiben.

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