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Was ist der C/Y Anschluss?

Fragen und Antworten rund um Objektive für DSLR Digitalkameras.

Moderator: ft-team

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roberto
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Beitrag von roberto » Sa Dez 15, 2007 5:33 pm

Erst einmal wie immer Danke für die zahlreiche Hilfe!

Die Unterstellung das Ebay automatisch die Kompatibilät der Marken eingefügt hat habe ich von ihm persönlich gemailt bekommen. Da ist zu klären ob Ebay das anerkennt wenn ich diese Mail weiterleite.

Die Klärung mit der Unstimmigkeit enthält eine Aussage von mir in der sachlich und ruhig den Vorfall schilder. Er beharrt darauf das ich nicht vorsichtig genug gelesen habe. Er erwähnt das es sich um einen C/Y Anschluss handelt, in der Rubrik Kameramarke steht Nikon. Der C/Y Anschluss ist mir bis dato fremd gewesen, da aber in der Beschreibung steht passend für Nikon habe ich es als Laie gekauft. Die Verantwortung für die Artikelbeschreibung trägt der Verkäufer.
Ich habe ihm selbst jetzt noch das Angebot gemacht den Kauf rückgängig zu machen und die Versandkosten zu übernehmen. Er weigert sich und ich hatte bei Ebay die Option ihn als unkooperativ einzustufen. Mit der Aktion ging der Fall an das Ebay Sicherheitsteam. Die prüfen das und er kann evtl. eine Strafe bekommen, je nachdem wie die entscheiden.

Hier ein Auszug was vom Sicherheitsteam für Maßnahmen ergriffen werden können:
Zu diesen Maßnahmen kann gehören:


? Stornierung von Angeboten

? Einschränkung der Nutzungsrechte für das Mitgliedskonto

? Aufhebung des Mitgliedskontos

? Nichterstattung von eBay-Gebühren für gestrichene Angebote

? Anpassung der Verkaufsgebühren

? Verlust des PowerSeller-Status

? Weiterleitung des Falles an die Strafverfolgungsbehörden


Auf Grund gesetzlicher Bestimmungen und Datenschutzrichtlinien können wir Ihnen keine Einzelheiten über die ergriffenen Maßnahmen mitteilen. Bitte beachten Sie, dass diese Vorgänge für andere Mitglieder nicht einsehbar sind.
Eine Rücknahme oder Umtausch ist nicht vorgesehen. Ich freue mich zwar wenn der Verkäufer bestraft wird, nur ich bleibe auf dem "Schaden" sitzen.

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HaHa
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Beitrag von HaHa » Sa Dez 15, 2007 5:47 pm

da aber in der Beschreibung steht passend für Nikon
Hallo Roberto,
wenn dies so in der Beschreibung steht, bist Du auf der sicheren Seite.
Das ist eine eindeutige Zusicherung einer Eigenschaft.
Nämlich der, daß das Teil für Nikon Kameras passt.

Wenn nicht, erfüllt es nicht die zugesicherte Eigenschaft und der Verkäufer muß das Objektiv zurücknehmen.

Der Fehler liegt also nicht bei Dir. Du hast vollkommen richtig gelesen. Der Fehler liegt eindeutig in der falschen Beschreibung.

Es hätte heißen müssen:Passt NICHT für Nikon, sondern nur für C/Y Contax Yashica.

Das verwenden von irgendwelchen Abkürzungen (C/Y) in so einem Zusammenhang, grenzt außerdem schon an mutwillige Irreführung des Käufers.

Gruß
Hans

roberto
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Das stimmt schon,

Beitrag von roberto » Sa Dez 15, 2007 5:56 pm

aber was bringt mir das? Ebay hat den Fall bereits als geschlossen deklariert. Ich habe auch Ebay auf die Irreführung hingewiesen. Die Maßnahmen die von Ebay erfolgen können (siehe letzter Beitrag) beinhalten aber nicht eine Rücknahme oder Umtausch. Das ist es was mich so aufregt.

Die Strafe die er bekommen !könnte! gleicht nicht meinen Schaden aus. Mehr macht Ebay nicht. Anbei den freundlichen Hinweis das man per Paypal doch besser abgesichert ist.

Ich kann nur hoffen das sich mit der Sache noch irgendein Mitarbeiter von Ebay beschäftigt und merkt das es sich offensichtlich um Irreführung oder sogar Betrug handelt. Und hoffentlich kann dieser Mitarbeiter auch veranlassen das ich den Kauf rückgängig machen kann. Schließlich zahle ich doch das Porto freiwillig! Wenn er sich jetzt noch dagegen wehrt ist doch was faul!!!

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HaHa
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Beitrag von HaHa » Sa Dez 15, 2007 6:05 pm

Hallo Roberto,
Du bleibst nicht auf dem Schaden sitzen, denn es gelten auch bei Käufen über's Internet und auch bei Auktionen die gleichen Gesetze wie beim Ladenkauf.

Du darfst Dich nur nicht abwimmeln lassen.

Wenn der Verkäufer auch nach den von eBay ergriffenen Maßnahmen nicht einlenkt, drohst Du Deinerseits mit zivilrechtlichen Maßnahmen.

Eine unrichtige Artikelbeschreibung in der bestimmte Eigenschaften zugesichert sind, die nicht zutreffen, gibt Dir auf jeden Fall das Recht, vom Kauf zurückzutreten.

Sind diese unrichtigen Angaben absichtlich gemacht worden, könnte man sogar von Betrug sprechen.

Ein kleiner Hinweis an den Verkäufer, daß Du die Sache einem Anwalt übergibst, könnte eventuell Wunder wirken.


Gruß
Hans

roberto
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Das ist schon wahr...

Beitrag von roberto » Sa Dez 15, 2007 6:15 pm

Gelten die Gesetze denn auch wenn eindeutig dabei steht:

Privatverkauf, keine Reklamation, Umtausch oder Garantie.

Mit einem Anwalt drohen macht in meinen Augen nicht viel Sinn. Zu einem Anwalt gehen der sich damit befasst und den Verkäufer direkt anschreibt schon. Da muss ich mir überlegen ob ich jetzt noch einen Anwalt zahlen möchte, schließlich ist mein Budget begrenzt.

Meine letzte Idee ist noch mit Ebay in Kontakt zu treten, den Mailverkehr anzuhängen und nochmals deutlich darauf hinzuweisen das der Verkäufer das Objektiv als passend für Nikon verkauft hat. Viel Hoffnung habe ich nicht das Ebay da noch was macht. Dafür steigt die Wut immer mehr. Vielleicht schmeiße ich das Scheißding einfach vor die Wand und versuche den Vorfall zu vergessen.

Nun muss ich aber aufpassen was ich hier weiter poste, schließlich ist es ein Foto Forum und kein Ebay Beschwerde Forum. Es sei denn das die Forenbetreiber / Moderatoren nichts gegen die weitere Berichterstattung einzuwenden haben!

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Re: Das ist schon wahr...

Beitrag von fibbo » Sa Dez 15, 2007 7:26 pm

roberto hat geschrieben:...Nun muss ich aber aufpassen was ich hier weiter poste, schließlich ist es ein Foto Forum und kein Ebay Beschwerde Forum. Es sei denn das die Forenbetreiber / Moderatoren nichts gegen die weitere Berichterstattung einzuwenden haben!

Na n bisschen Zivilcourage wäre nicht schlecht! Du hast schliesslich nichts Schlechtes über ebay geschrieben und wenn man Angst haben muss seine Meinung zu sagen über sowas kann man sich eh nur noch beugen und veräppeln lassen.

fibbo

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HaHa
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Beitrag von HaHa » Sa Dez 15, 2007 7:26 pm

Privatverkauf, keine Reklamation, Umtausch oder Garantie.
Hallo Roberto,

Dieser Satz wird zwar üblicherweise von jedem privaten Verkäufer eingefügt (von mir auch), ist aber eigentlich nicht wirksam.
Er macht lediglich klar, daß es sich um einen Verkauf von privat handelt und eine Garantie daher nicht möglich ist.

Zudem sind Klauseln, die im Widerspruch zum BGB (Bürgerlichen Gesetz Buch) stehen, auf jeden Fall und immer wirkungslos!
Du berufst Dich auf jeden Fall, auf die zugesicherten Eigenschaften des Artikels, die eben nicht gegeben sind. Damit ist der Kauf für beide Seiten nicht rechtsgültig.
Du kannst sicher sein, daß Du die besseren Papiere hast.

Gruß
Hans

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Beitrag von roberto » Sa Dez 15, 2007 7:52 pm

@ fibbo:
Na n bisschen Zivilcourage wäre nicht schlecht! Du hast schliesslich nichts Schlechtes über ebay geschrieben und wenn man Angst haben muss seine Meinung zu sagen über sowas kann man sich eh nur noch beugen und veräppeln lassen.
Ich äußer gerne meine Meinung, ich frage mich nur ob es in dem Forum erwünscht wird. Da sollte sich der Forenbetreiber zu äußern.

@ HaHa:

Vielen dank für den Hinweis. Ich werde versuchen Ebay erneut zu kontaktieren und den Fall wie oben bereits geschrieben noch einmal zu verdeutlichen. Weitere Schritte werde ich aktuell erst einmal nicht veröffentlichen, schließlich weiß ich ja nicht ob sich der besagte Verkäufer hier auch im Forum bewegt.

roberto
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Beitrag von roberto » So Dez 16, 2007 2:35 pm

Wenn der Verkaeufer innerhalb dieses Zeitraums nicht reagiert oder wenn Sie meinen, dass er nicht die erforderlichen Schritte zur Beilegung der
Unstimmigkeit unternommen hat, koennen Sie die Unstimmigkeit zur
Weiterverfolgung an das eBay-Sicherheitsteam weiterleiten, sobald 30
Tage ab Angebotsende vergangen sind.
Ein Zitat aus einer Ebay Mail nachdem ich das Sicherheitsteam informiert hatte. Ich vermute mal das ich die 30 Tage warten muss. Die Frage ist nur ob sich der Verkäufer unter Androhung der evtl. ausgesprochenen Strafe bereit erklärt den Kauf doch rückgängig zu machen.
Bitte beachten Sie beim Einreichen Ihrer Meldung, dass eBay zwar allen
eingereichten Meldungen nachgeht und gegen Mitglieder, die gegen unsere
Grundsaetze verstossen, vorgeht. eBay kann jedoch nicht im Auftrag eines
Mitglieds handeln oder sich in Unstimmigkeiten zwischen Mitgliedern
einmischen.
Ich denke mal das sagt dann auch alles über den weiteren Ablauf.

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Beitrag von HaHa » So Dez 16, 2007 7:00 pm

1. Die 30 Tage mußt Du natürlich abwarten.
2. Natürlich kann sich eBay nicht in Eure Auseinandersetzung direkt einmischen. Es wird allenfalls eine Empfehlung abgegeben, eventuell auch bei direkten Regelverstößen (z.B. wie hier falsche Artikelbeschreibung) mit entspr. Maßnahmen, wie Sperrung, Ausschluß o. ä. gedroht.

Hat das alles keinen Einfluß auf das Verhalten des Verkäufers, so mußt Du natürlich selbst, entsprechende Schritte in die Wege leiten.

1. zB. Einschaltung eines Rechtsanwaltes.
2. Anstrengung einer Zivilklage usw.

Gruß
Hans

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Beitrag von Cano » So Dez 16, 2007 8:28 pm

HaHa hat geschrieben: 1. zB. Einschaltung eines Rechtsanwaltes.
2. Anstrengung einer Zivilklage usw.
Vielleicht sollten wir vorher mal über den Gegenstands- bzw. Streitwert reden.

Gruß
Cano

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Beitrag von Dispatch » So Dez 16, 2007 9:39 pm

Ich hatte mal einen ähnlichen Fall bei ebay vor einiger Zeit.

Es gibt eine Versicherung, die für den Schaden aufkommt wenn die Unstimmigkeiten nicht geklärt werden konnten. Das in Anspruch nehmen dieser Versicherung kostet 35,- Euro. Ich weiß ja nicht, was du bezahlt hast.

Allerdings geht das nur bis zu einer bestimmten Frist nach Angebotsende.

Gruß
Thomas

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Beitrag von roberto » Mo Dez 17, 2007 9:38 am

Wie schon weiter oben geschrieben, ich weiß nicht ob der Verkäufer sich hier im Forum bewegt. Deshalb berichte ich nur über Schritte die der Verkaäufer auch von Ebay mitgeteilt bekommt. Für weitere Schritte behalte ich mir den Vorteil der Überrraschung, ich denke mal das versteht jeder.

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Beitrag von roberto » Do Dez 27, 2007 8:18 am

Hallo!

Nach weiteren Erfahrungsberichten bin ich zu dem Entschluss gekommen das ich das Objektiv ab sofort zum Verkauf anbiete. Das Angebot findet ihr unter anderem auch hier im Forum.
Guten Rutsch,

Roberto

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