Aber da steht auch nicht, daß es Menschen mit Persönlichkeitsrechten sind.Dein BGB scheint etwas veraltet zu sein und den § 90a nicht zu kennen. Dort steht nämlich ausdrücklich: Tiere sind keine Sachen.
Ich würde im Zweifelsfall das Pferd oder die Kuh unterschreiben lassen, daß gegen eine Veröffentlichung kein Einwand besteht
Dann ist man jedenfalls auf der sicheren Seite!
Gruß
Hans