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SLR und Flughafenscaner

Diskussionen und Fragen rund um die digitale kompakt und DSLR Technik.

Moderator: ft-team

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matselingua
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SLR und Flughafenscaner

Beitrag von matselingua » Di Mai 19, 2009 12:08 am

Es wurde ja schon ausführlich und lange darüber diskutiert, was Flughafenscanner mit Digitalkameras anrichten, bzw. NICHT anrichten, aber es ging dabei meistens um Schäden an der Speicherkarte, was im schlimmsten Fall zu selektivem Bildverlust führt. Was mich viel mehr interessieren würde, ist, ob die Strahlung von Flughafenscanner etwa auch dauerhafte Schäden am Fotosensor einer SLR bewirken kann, und wenn ja, wie sich das auswirken würde? Wäre das Potential eines solchen Schadens größer, wenn die Kamera bei der Bestrahlung angeschaltet ist?

Besten Dank,
Mathias

black7
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Beitrag von black7 » Di Mai 19, 2009 6:27 pm

sollen die scanner wirklich schäden an speicherkarten anrichten?

fällt mir irgendwie nicht leicht das zu glauben... wenn ich mir mal vorstelle wieviele menschen mit handys, mp3 player, nintendo DS etc. an bord gehen...

ich bin auf dem gebiet jetzt kein experte aber in meiner lehre habe ich auch was über die funktionsweise der speicherkarten gelernt und da wüsste ich jetzt nicht wie man es schaffen sollte da was zu zerstören.
(außer mit mutwilliger gewalt)

öhm was mit dem bildsensor passiert kann ich auch nichts sagen... nur das wahrscheinlich auch tausende mit einer kompakten kamera verreisen... die folglich auch schäden aufweisen würden....

aber ich denke mal so:
wenn es gefahren für solche geräte gibt ist das ausgeschildert und / oder das personal müsste es wissen... also würde ich sie vorort einfach mal fragen....

was mich aber noch interessiert und vllt ein bisschen zum thema passt. was ist wenn ich mit meiner kamera in ein fremdes land reise und beim zurückkommen beim zoll hängen bleibe.
muss ich beweisen das ich meine kamera schon in deutschland gekauft hatte? und wie mache ich das?
muss ich meine rechnung mitnehmen?

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gethupa
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Beitrag von gethupa » Mi Mai 20, 2009 10:01 am

Aus meiner Erfahrung heraus kann ich sagen das bis jetzt noch nie irgend etwas bei meiner Ausrüstung beschädigt wurde.
Sei es an der Kamera (DSLR und Kompakt), Laptop, Extere Festplatten, Ipod...

Gruß
Daniel

PS: fliege mehr als nur 1 mal im Jahr :wink:

Gast

Beitrag von Gast » Mi Mai 20, 2009 11:16 am

Analogfilme haben auf die Röntgenstrahlung reagiert (wurden belichtet). Bei Digital ist mir da nichts bekannt.

Gast

Beitrag von Gast » Do Mai 21, 2009 10:32 pm

Bin regelmäßig mit der Kamera auf Reisen und habe noch nie Probleme damit gehabt.

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gzs
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Beitrag von gzs » Di Mai 26, 2009 5:10 pm

was mich aber noch interessiert und vllt ein bisschen zum thema passt. was ist wenn ich mit meiner kamera in ein fremdes land reise und beim zurückkommen beim zoll hängen bleibe.
muss ich beweisen das ich meine kamera schon in deutschland gekauft hatte? und wie mache ich das?
muss ich meine rechnung mitnehmen?
Theoretisch müsstest du die Rechnung vorlegen um zu beweisen dass du die Kamera schon vorher hattest. Entweder du hast die Rechnung dabei oder der Zoll behält die Kamera und du musst sie später mit der Rechnung auslösen.

Das gilt aber alles auch für Notebooks und andere technische Geräte und da hatte ich noch nie Probleme. So lange du das Ding nicht in der Originalschachtel mit chinesischer Aufschrift transportierst oder gleich eine halbe Palette davon dabei hast ... :)

Gast

Beitrag von Gast » Di Mai 26, 2009 5:37 pm

Vor der Ausreise beim Zoll vorbei gehen und Dir eine "Ich hab es mit ins Ausland genommen" Quittung geben lassen (Keine Ahnung wie die die Teile in Amtsdeutsch nennen).

Oftmals sind die Zöllner aber schreibfaul und versuchen einen Abzuwimmeln.

Sofern man Sie noch hat eine Kopie der Rechnung ist auch eine Idee (nur hat man oftmals nicht eine Aussagekräftige Rechnung - der Kassenzettel ohne Seriennummer zählt nicht).

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VT750
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Beitrag von VT750 » Sa Jun 13, 2009 9:07 am

Moin,
war auch gerad im Urlaub, dass Teil was Du meinst heißt I.N.F. 3 = Rückwarenregelungsblatt.
Dieses Teil bekommt man bei der IHK und muss von euch ausgefüllt werden.
Dann mit diesem Wisch und der Ausrüstung zum Zoll und einen Stempel abholen.
Mann kann dieses Dokument solange Nutzen wie man will, allerdings darf sich keine der eingetragenen S/N`s ändern.
Fragen?

PS war jahrelang selbst im Versand bei uns als Zollsachbearbeiter tätig.

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