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Fotografie anmelden?

Allgemeine Fragen rund um die Digitalfotografie.

Moderator: ft-team

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fotoanfängerin
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Fotografie anmelden?

Beitrag von fotoanfängerin » So Nov 11, 2007 6:37 pm

Hallo zusammen !

habe auf der gemeinde ne gewerbe-anmeldung gemacht. beim fa habe ich die kleinunternehmerregelung angegeben. möchte ja nur daheim ab und zu mal ein paar leute fotografieren und ab und zu mal ne hochzeit oä. ....
jetzt kommt auf einmal die hwk und die berufsgenossenschafft daher !!!

muss ich da was machen ?? dachte, am anfang wäre alles beitragsfrei !!

ausserdem wollte ich mich ja bloß absichern, nicht, dass es mal heißt ich fotografiere "schwarz" !!!

wie macht ihr das ??

vielen Dank im Vorraus !!

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Rubina
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Beitrag von Rubina » So Nov 11, 2007 9:18 pm

am anfang ist die hwk noch beitragsfrei soweit ich weiß das erste jahr. die BG rechnet nach gefahrentarif ab. da kommst du leider nicht drum rum. du solltest dir halt überlegen ob du mit deinem nebenher fotografieren auch mehr verdienst als du dann an beiträgen zahlen musst. denk auch dran, dass du bei der Krankenkasse in der du versichert bist anrufen musst und fragen musst wieviel gewinn du machen darfst ohne in die private KV zu rutschen denn dann musst du hunderte € im monat zahlen.
gezeichnet Rubina ;)

fotoanfängerin
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Beitrag von fotoanfängerin » Mo Nov 12, 2007 6:59 am

hallo rubina !

die hwk möchte mich in die handwerksrolle (was auch immer das ist) eintragen und das kostet schon mal 61€. ich habe mich seit 1.9.07 angemeldet und das zählt schon als 1. jahr !! ab 2008 müsste ich dann schon den halben beitrag zahlen..... irgendwie kommt mir das komisch vor !! hab das noch von keinem gehört ..... ich hab ja nicht mal nen laden !! hab nur meine kamera und wenn jemand fotografieren will gehn wir ins freie oder ich häng nen stoff an die wand.

lg fotoanfängerin !

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Eleovaqui
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Beitrag von Eleovaqui » Mo Nov 12, 2007 9:44 am

das Finanzamt wird auch noch kommen! Du musst dann eine Gewerbesteuererklärung abgeben, eine Umsatzsteuererklärung und eine Einnahme-/Überschussrechnung.

Wg. ein paar EUR würde ich mich nicht verrückt machen. Das gilt als Liebhaberei. Melde das Gewerbe am Besten wieder ab.

HeinBerg
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Beitrag von HeinBerg » Mo Nov 12, 2007 10:19 am

jetzt wieder abmelden - denke du hast schlafende Hunde geweckt - würde ich nicht machen

in 5 Jahren kommt das Finanzamt und rechnet hoch, weil du garantiert etwas mehr als angegeben gemacht haben könntest und du ihnen nicht das Gegenteil beweisen kannst

ich weiß wovon ich schreibe

mein Haus ist weg -seit 10 Jahren

in stiller Trauer - nee, warum soll nur mir das so gehen
Grüße, Hein

Peter Dargatz

Beitrag von Peter Dargatz » Mo Nov 12, 2007 2:02 pm

Melde dein Gewerbe doch als "RUHEND"
Wenns sich lohnen sollte dann legste halt los.

Vor allem anderen würde ich mir aber die Broschüre holen:
Wie mache ich mich Selbstständig.... :shock:

Nimm doch Spenden oder eine Aufwandsentschädigung.

mfg - peter

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Rubina
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Beitrag von Rubina » Mo Nov 12, 2007 8:35 pm

doch doch das mit der handwerksrolle ist ganz normal und dass muss jeder machen der mit fotografieren geld verdienen will. es kommt halt auch immer darauf an wie viel du machen willst. du wirst in die handwerksnebenrolle eingetragen. das ist noch nicht lange so denn vor kurzem durften sich nur fotografenmeister selbstständig machen und die wurden dann in die "richtige" handwerksrolle eingetragen. dass hat ein paar vorteile die du aber nach dem eintrag in mehreren broschüren nachlesen kannst.

wie Eleovaqui schon sagt, wenn du ab und zu mit deinem hobby geld verdienst nennt man das einkünfte aus Liehbaberei und das ist nicht steuerpflichtig. da gibts dann ein paar BFH-Urteile ab wieviel euro sowas dann keine liebhaberei mehr ist aber das ist von fall zu fall verschieden.

ein beispiel dass bei den einkünften aus liebhaberei gerne genommen wird ist:

oma müller pflanzt in ihrem garten kartoffeln. zur erntezeit hat sie so viele kartoffeln, dass sie sie nicht alleine aufessen kann und verkauft sie in der nachbarschaft. -> einkünfte aus liebhaberei

pflanzt sie jetzt aber auch planzt sie jetzt aber auch noch paprika, salat, und anderes gemüse dass sie nicht aufbrauchen kann und verkauft sie dann bei jeder erntezeit ist sie nach dem umsatzsteuergesetz unternehmerin und muss ihren umsatz sowie ihren gewinn versteuern. Denn sie pflanzt ihr gemüse nichtmehr aus liebhaberei an sondern zur erzielung von einnahmen und nachhaltig.

jetzt musst du für dich erstmal klären ob du unternehmer bist oder nicht. bist du es nicht gewerbe wieder abmelden.
§ 2 Unternehmer, Unternehmen
(1) 1 Unternehmer ist, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt. [...] 3 Gewerblich oder beruflich ist jede nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen, auch wenn die Absicht, Gewinn zu erzielen fehlt [...].

Da du dich als Kleinunternehmer nach §19(1)UStG deklarierst musst du zunächst keine Umsatzsteuervoranmeldungen und keine Umsatzsteuererklärung einreichen. Dies ist so bis du die entscheidung widerrufst oder eine bestimmte (ziemlich hohe) gewinngrenze überschreitest.

Gewerbesteuer wirst du wohl auch keine Zahlen müssen da du dafür wohl nicht genug/keinen Gewinn machst.

Eine Einkommensteuererklärung wird aber fällig. Da muss dann eine Gewinnermittlung beigefügt werden. Da du aber bis zu einem sehr hohen Umsatz/Gewinn nicht verpflichtet bist Bücher zu führen [§4(3)EStG] (eine buchhaltung zu erstellen) reicht es eine Aufstellung über dein Einnahmen und Ausgaben und deinen Gewinn (einnahmen minus ausgaben) beizulegen.




ich hoffe ich konnte dir weiterhelfen. falls du noch fragen hast immer raus damit.
gezeichnet Rubina ;)

Gast

Beitrag von Gast » Mo Nov 12, 2007 11:26 pm

Und da wundert sich unser Staat, das keiner sich mehr selbstständig machen will.

Wann soll man denn noch Geld verdienen (mit seinem Gewerbe) wenn man den ganzen Tag für die Ämter was erledigen muss.

Dirk,

der jetzt erst recht keine Lust hat Geld mit dem Knipsen zu machen - da vergeht einem ja jeder Spaß bei.

Szandor
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Beitrag von Szandor » Di Nov 13, 2007 9:55 pm

Warum hast du dich denn selbstständig gemeldet überhaupt? FÜr die paar Kröten Zusatzverdienst genügt es doch, wenn du die einfach brav bei der Steuer mit angibst und gut ists.

sg-1
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Beitrag von sg-1 » Di Nov 13, 2007 11:25 pm

finde das auch sehr brav übereilt. hinter einer gewerbeanmeldung steckt eben mehr. da tritt man einen prozess los.

schnell wieder abmelden, wenn du es nicht professionell betreiben willst. bevor eine gewerbeanmeldung erfolgt, sollte man sein bussinessmodell haben. erst rechnen, dann anmelden. die ihk usw. helfen dabei. (auch das arbeitsamt - kann dir zumindest stellen nennen, bei denen man infos erhält)
lass dich beraten, wenn deine aufträge regelmäßig werden, denn eine gewerbeanmeldung braucht man, wenn umsätze regelmäßig sind. dabei ist es egal, ob man gewinn macht oder verlust.

es werden bestimmt noch mehr stellen kommen, die geld wollen, deswegen nicht einfach auf sich beruhen lassen, sondern entweder abmelden, oder beraten lassen.

Gast

Beitrag von Gast » Mi Nov 14, 2007 12:59 am

Nachtrag zu meinem Kommentar oben:

Nein es ist kein Aufruf zur Schwarzarbeit (Wie es mir in einer PN unterstellt wurde) sondern mein Bedauern über die Arbeitsplatzvernichtung bedingt durch die bürokratischen Hürden.

Wenn man für eine Stunde Geld-Verdien-Arbeit fast ebenfalls eine Stunde unbezahlte-Verwaltung-für-irgendeine-Behörde-oder-Innung Arbeit anfällt, dann ist es kein Wunder das kein sich mehr traut sich selbstständig zu machen.

Habe selbst mal vor Jahren Selbstständig eine dichterische Tätigkeit in den Semesterferien gemacht.

Das Fachlektorat der Bedienungsanleitung hat weniger als vier Stunden gedauert, der Aufwand bei der Steuererklärung aber länger inkl. der Einnahmenüberschussrechnung, welche ein Wiederspruch in sich ist (Hey, man sollte prinzipiell einen Überschuß bei den Einnahmen haben, sonst macht man Verlust und ist Pleite. Und wenn die damit - wie sie es tun - die Auflistung der einbehaltenen Mehrwertsteuer meinen, dann nennt es gefälligst auch so! - Ich habe weil mir der Begriff nichts gesagt hat extra einen Steuerberater fragen müssen und der hat mich fast mehr gekostet als ich in den vier Stunden verdient hatte).

Und ja in dem Fall bedauere ich es die 60DM als Einnahmen angegeben zu haben.

Wie wäre es den mit drei Feldern in der Steuererklärung?

1. Was haben Sie an Beträgen auf den Rechnungen stehen (Einnahmen)
2. Was haben Sie ausgegeben um diese Rechnungen stellen zu können (Ausgaben mit Belegen)
3. Welcher Betrag ist von Ihnen als MwSt eingehalten worden.

Und die Zwangseintragung in irgendeiner Zunft (bzw. die Nachfolgeorganisationen der Zünfte) gehört eigentlich auch abgeschafft.

HeinBerg
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Beitrag von HeinBerg » Mi Nov 14, 2007 10:29 am

dann Dirk

hoch lebe die Schwarzarbeit?

und Steuern sollen die Anderen zahlen?

da kann ich dir nicht folgen
Grüße, Hein

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westfalenpeppe
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Beitrag von westfalenpeppe » Mi Nov 14, 2007 12:50 pm

Einkünfe aus liebhaberei stimmt so nicht,
es sind damit einkünfte gemeint, die eigentlich mehr verluste z.b. durch abschreibungen bringen würden. die grenze liegt bei 800 € im jahr.

bis zu dieser grenze mußt du keine einkommensteuer bezahlen.

wer näheres wissen will einfach pn an mich.
lg
stefan

Gast

Beitrag von Gast » Mi Nov 14, 2007 2:29 pm

Hein LIES MEINEN BEITRAG

ODer bist du schon so Merkbefreit?

HeinBerg
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Beitrag von HeinBerg » Do Nov 15, 2007 8:23 am

DSP hat geschrieben:Hein LIES MEINEN BEITRAG

ODer bist du schon so Merkbefreit?
Dirk

zwei Sätze lesen, mag ja noch gehen
nen Roman am Bildschirm - kann ich nicht

ein klares nein - wäre die Antwort für mich gewesen
Grüße, Hein

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