Muss ich anmelden?
Moderator: ft-team
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Muss ich anmelden?
Ich habe nicht Fotografie beruflich gerlernt. Aber ich möchte mir gerne nebenbei damit etwas Geld verdienen. Habe auch ein kleines Fotostudio. Stimmt es, dass wenn ich im Monat unter 400 € bleibe, dass ich es dann nicht anmelden muss?
Arbeitest Du nicht angestellt ist eine Gewerbeanmeldung auch bei 10 Euro im Monat erforderlich. Entscheident ist die Gewinnerzielungsabsicht. Die unterstellt das Finanzamt auch etlichen Leuten, die 5 Verkäufe auf Ebay im Monat haben, wo aber erkennbar ist, dass es eben kein "Hausrat" ist, der da verkauft wird.
"Perfektion langweilt mich."
Jim Rakete
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- Landmädel
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Freiberufler sind nahezu ausschließlich Akademiker - guckst Du hier:FotografieRabea hat geschrieben:Ja ich möchte schon Gewinn machen auch wenn das dauern wird bis ich die ganzen Umkosten heraus habe. Kann man nur Freiberuflich Arbeiten, wenn man den Job gelernt hat? wo ist da der unterschied zur gewerbeanmeldung?
http://de.wikipedia.org/wiki/Freiberuf
Alle anderen, die mit Gewinnerzielungsabsicht auf dem Markt tätig werden, sind Gewerbetreibende.
Unkosten gibbet nicht - nur Kosten

Wenn Du die Kleinunternehmerregelung nach dem Umsatzsteuergesetz nicht in Anspruch nehmen willst, kannst Du die Vorsteuer der gewerblich verursachten Aufwendungen von der zu zahlenden Umsatzsteuer abziehen. Bitte lass Dich ausführlich beraten. In einem Fotoforum können (steuer-)rechtliche Fragen nicht umfassend geklärt werden, ist auch nicht zulässig...
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"Fotograf" kann sich jeder nennen, der eine Kamera besitzt, der Beruf "Fotograf" ist nämlich nicht geschützt und somit kann die Handwerkskammer ihre Hände fein wieder zurücknehmen.
http://www.Lacrimosum.de
Canon EOS 400D
EF 3.5,5.6 18-55mm
verschiedene Helferlein (Stative/Licht etc)
Canon EOS 400D
EF 3.5,5.6 18-55mm
verschiedene Helferlein (Stative/Licht etc)
Das kam hier schon öfters mal vor. Ich frage mich, ob man es, wenn es nur dazu dient, das Hobby zu unterhalten, als Liebhaberei auffassen könnte.
http://de.wikipedia.org/wiki/Liebhaberei
http://de.wikipedia.org/wiki/Liebhaberei
Die Aussage von Malik07 stimmt nicht ganz.
Ob ein Gewinn erzielt wurde oder nicht ist für eine evtl. Steuerpflicht nicht ausschlaggebend. Diese begründet sich vielmehr auf eine Gewinnerzielungsabsicht sowie auf Nachhaltigkeit. Das bedeutet, wenn man regelmäßig Verkäufe tätigt und evtl. auch noch Anzeige schaltet, geht das Finanzamt von einer gewerblichen Tätigkeit aus auch wenn keine Gewinne erzielt wurden.
Von einer Liebhaberei kann man ausgehen, wenn man gelegentlich was verkäuft.
Aber wie Landmädel schon geschrieben hat: eine Rechtsberatung darf an dieser Stelle nicht gemacht werden. Zu Details zu diesem Thema (insbesondere die steuerliche Seite) sind daher entsprechende Stellen (Steuerberater etc.) zu Rate zu ziehen.
Gruss
steng
Ob ein Gewinn erzielt wurde oder nicht ist für eine evtl. Steuerpflicht nicht ausschlaggebend. Diese begründet sich vielmehr auf eine Gewinnerzielungsabsicht sowie auf Nachhaltigkeit. Das bedeutet, wenn man regelmäßig Verkäufe tätigt und evtl. auch noch Anzeige schaltet, geht das Finanzamt von einer gewerblichen Tätigkeit aus auch wenn keine Gewinne erzielt wurden.
Von einer Liebhaberei kann man ausgehen, wenn man gelegentlich was verkäuft.
Aber wie Landmädel schon geschrieben hat: eine Rechtsberatung darf an dieser Stelle nicht gemacht werden. Zu Details zu diesem Thema (insbesondere die steuerliche Seite) sind daher entsprechende Stellen (Steuerberater etc.) zu Rate zu ziehen.
Gruss
steng
Nein. Ich habe knapp 2 Jahre in einer Steuerkanzlei gearbeitet und betreute da unter anderem einen Reiterhof. Also ganz klar Gewinnerzielungsabsicht.
Aber über mehrere Jahre wurde kein Gewinnerwirstchaftet und das Finanzamt in Neuss unterstellte dem Betrieb Liebhaberei. Die Kanzlei musste dagegen vorgehen, weil dem Betrieb sonst unter anderem die Möglichkeit des Vorsteuerabzuges entgangen wäre.
Aber über mehrere Jahre wurde kein Gewinnerwirstchaftet und das Finanzamt in Neuss unterstellte dem Betrieb Liebhaberei. Die Kanzlei musste dagegen vorgehen, weil dem Betrieb sonst unter anderem die Möglichkeit des Vorsteuerabzuges entgangen wäre.
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