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Muss ich anmelden?

Allgemeine Fragen rund um die Digitalfotografie.

Moderator: ft-team

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FotografieRabea
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Muss ich anmelden?

Beitrag von FotografieRabea » Fr Jul 17, 2009 12:47 pm

Ich habe nicht Fotografie beruflich gerlernt. Aber ich möchte mir gerne nebenbei damit etwas Geld verdienen. Habe auch ein kleines Fotostudio. Stimmt es, dass wenn ich im Monat unter 400 € bleibe, dass ich es dann nicht anmelden muss?

Malik07
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Beitrag von Malik07 » Fr Jul 17, 2009 2:56 pm

Arbeitest Du nicht angestellt ist eine Gewerbeanmeldung auch bei 10 Euro im Monat erforderlich. Entscheident ist die Gewinnerzielungsabsicht. Die unterstellt das Finanzamt auch etlichen Leuten, die 5 Verkäufe auf Ebay im Monat haben, wo aber erkennbar ist, dass es eben kein "Hausrat" ist, der da verkauft wird.
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FotografieRabea
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Beitrag von FotografieRabea » Fr Jul 17, 2009 4:07 pm

Ja ich möchte schon Gewinn machen auch wenn das dauern wird bis ich die ganzen Umkosten heraus habe. Kann man nur Freiberuflich Arbeiten, wenn man den Job gelernt hat? wo ist da der unterschied zur gewerbeanmeldung?

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Landmädel
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Beitrag von Landmädel » Fr Jul 17, 2009 4:16 pm

FotografieRabea hat geschrieben:Ja ich möchte schon Gewinn machen auch wenn das dauern wird bis ich die ganzen Umkosten heraus habe. Kann man nur Freiberuflich Arbeiten, wenn man den Job gelernt hat? wo ist da der unterschied zur gewerbeanmeldung?
Freiberufler sind nahezu ausschließlich Akademiker - guckst Du hier:
http://de.wikipedia.org/wiki/Freiberuf
Alle anderen, die mit Gewinnerzielungsabsicht auf dem Markt tätig werden, sind Gewerbetreibende.
Unkosten gibbet nicht - nur Kosten 8)
Wenn Du die Kleinunternehmerregelung nach dem Umsatzsteuergesetz nicht in Anspruch nehmen willst, kannst Du die Vorsteuer der gewerblich verursachten Aufwendungen von der zu zahlenden Umsatzsteuer abziehen. Bitte lass Dich ausführlich beraten. In einem Fotoforum können (steuer-)rechtliche Fragen nicht umfassend geklärt werden, ist auch nicht zulässig...

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AwieAngela
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Beitrag von AwieAngela » Fr Jul 17, 2009 5:26 pm

Dazu kommen noch die Kosten wenn man sich als "Fotograf" anmeldet.
Dann hält die Handwerkskammer ebenfalls die Hand auf.

lacrimosum
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Beitrag von lacrimosum » Fr Jul 17, 2009 6:51 pm

"Fotograf" kann sich jeder nennen, der eine Kamera besitzt, der Beruf "Fotograf" ist nämlich nicht geschützt und somit kann die Handwerkskammer ihre Hände fein wieder zurücknehmen.
http://www.Lacrimosum.de

Canon EOS 400D
EF 3.5,5.6 18-55mm
verschiedene Helferlein (Stative/Licht etc)

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solE500
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Beitrag von solE500 » Sa Jul 18, 2009 12:08 pm

Das kam hier schon öfters mal vor. Ich frage mich, ob man es, wenn es nur dazu dient, das Hobby zu unterhalten, als Liebhaberei auffassen könnte.

http://de.wikipedia.org/wiki/Liebhaberei

Malik07
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Beitrag von Malik07 » Sa Jul 18, 2009 12:44 pm

Man kann steuerlich nichts als Liebhaberei deklarieren. Liebhaberei unterstellt das Finanzamt, wenn über einen gewissen Zeitraum kein Gewinn erzielt wurde und das führt zu Nachteilen - Es gibt z.B. keinen Vorsteuerabzug mehr.
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steng
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Beitrag von steng » Sa Jul 18, 2009 4:31 pm

Die Aussage von Malik07 stimmt nicht ganz.
Ob ein Gewinn erzielt wurde oder nicht ist für eine evtl. Steuerpflicht nicht ausschlaggebend. Diese begründet sich vielmehr auf eine Gewinnerzielungsabsicht sowie auf Nachhaltigkeit. Das bedeutet, wenn man regelmäßig Verkäufe tätigt und evtl. auch noch Anzeige schaltet, geht das Finanzamt von einer gewerblichen Tätigkeit aus auch wenn keine Gewinne erzielt wurden.
Von einer Liebhaberei kann man ausgehen, wenn man gelegentlich was verkäuft.
Aber wie Landmädel schon geschrieben hat: eine Rechtsberatung darf an dieser Stelle nicht gemacht werden. Zu Details zu diesem Thema (insbesondere die steuerliche Seite) sind daher entsprechende Stellen (Steuerberater etc.) zu Rate zu ziehen.

Gruss
steng

Malik07
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Beitrag von Malik07 » So Jul 19, 2009 11:52 am

Nein. Ich habe knapp 2 Jahre in einer Steuerkanzlei gearbeitet und betreute da unter anderem einen Reiterhof. Also ganz klar Gewinnerzielungsabsicht.
Aber über mehrere Jahre wurde kein Gewinnerwirstchaftet und das Finanzamt in Neuss unterstellte dem Betrieb Liebhaberei. Die Kanzlei musste dagegen vorgehen, weil dem Betrieb sonst unter anderem die Möglichkeit des Vorsteuerabzuges entgangen wäre.
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Beitrag von steng » So Jul 19, 2009 12:45 pm

mmh... eine Betriebsprüferin vom FA Frankfurt hat mir da etwas anderes erzählt. Und das UStG und die UStR sagen da auch was anderes.
Aber wie dem auch sei, dies hier ist ein Fotoforum und Rechtsberatung dürfen wir hier nicht erteilen.

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Beitrag von Malik07 » So Jul 19, 2009 12:53 pm

Hat ja auch keiner getan.
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Beitrag von Malik07 » So Jul 19, 2009 1:00 pm

(Link wurde entfernt)
Stellt das Finanzamt bei Ihnen Liebhaberei fest, werden ab sofort keine Betriebsausgaben aus dieser Tätigkeit mehr in Ihre Einkommenssteuererklärung als Ausgaben anerkannt.
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solE500
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Beitrag von solE500 » So Jul 19, 2009 1:07 pm

Es soll ja Menschen geben, die ihr Hobby tatsächlich nur aus Liebhaberei betreiben. Denjenigen dürften solche Dinge wie Betriebsausgaben und Vorsteuerabzug relativ egal sein.

Malik07
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Beitrag von Malik07 » So Jul 19, 2009 2:13 pm

Diese Leute melden aber auch kein Gewerbe an, gelle?
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